Wer ein Bauvorhaben plant, muss sich mit den verschiedenen Verfahren zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen auseinandersetzen. In Deutschland gibt es zwei zentrale Verfahren für den Baubeginn: das Baugenehmigungsverfahren und das Kenntnisgabeverfahren (auch bekannt als Bauanzeige- oder Genehmigungsfreistellungsverfahren). Obwohl beide Verfahren dem gleichen Ziel dienen – der rechtlichen Absicherung eines Bauvorhabens – unterscheiden sie sich in wesentlichen Punkten, wie Ablauf, Zeitrahmen und Verantwortung. In diesem Artikel erklären wir, was diese Verfahren ausmacht, wann sie angewendet werden und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Bauvorhaben korrekt und zügig genehmigt wird.
Unterschied zwischen Baugenehmigung und Kenntnisgabe
Beide Verfahren sind notwendig, wenn das Bauvorhaben nicht als verfahrensfrei eingestuft wird. Verfahrensfreie Bauvorhaben sind Bauprojekte, bei denen keine Genehmigung erforderlich ist, wie etwa der Bau von Garagen, Carports oder Gartenhäusern. Der entscheidende Unterschied zwischen dem Baugenehmigungsverfahren und dem Kenntnisgabeverfahren liegt in folgenden Bereichen:
- Ablauf und Zeitrahmen
- Verantwortung und Haftung
Tipp: Um herauszufinden, welche Bauvorhaben in Ihrem Bundesland als verfahrensfrei gelten, suchen Sie nach den Begriffen „Genehmigungsfreistellung“ oder „verfahrensfreie Bauvorhaben“ zusammen mit dem Namen Ihres Bundeslandes. Alternativ können Sie auch direkt bei Ihrem zuständigen Bauamt nachfragen.
1. Ablauf und Zeitrahmen der Verfahren
1.1 Baugenehmigungsverfahren
Ablauf:
Für die Beantragung einer Baugenehmigung müssen umfangreiche Unterlagen eingereicht werden, darunter:
- Bauantrag (amtliches Formular)
- Baubeschreibung
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Nachweise zur Standsicherheit, Wasserversorgung und Entwässerung
Zeitrahmen:
Die Bearbeitung eines Bauantrags dauert in der Regel bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Projekts. Es wird empfohlen, den Bauantrag frühzeitig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
1.2 Kenntnisgabeverfahren
Ablauf:
Das Kenntnisgabeverfahren erfordert weniger bürokratischen Aufwand im Vergleich zum Baugenehmigungsverfahren. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Vordruck für das Kenntnisgabeverfahren
- Bautechnische Bestätigung
- Bestätigung der Übernahme der Bauherrenschaft und der Bestellung eines Bauleiters
Zeitrahmen:
Nach der Einreichung der Unterlagen erhalten Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Bestätigung vom Bauamt. Nach einer Frist von vier Wochen können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen, sofern keine Einwände vorliegen.
Achtung: Das Kenntnisgabeverfahren ermöglicht keine Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften, wie etwa Abstandsflächen oder Sonderregelungen.
2. Verantwortung bei den Verfahren
Im Baugenehmigungsverfahren trägt das Bauamt die Verantwortung für die Prüfung und Genehmigung der Unterlagen. Im Gegensatz dazu wird im Kenntnisgabeverfahren die Verantwortung auf den Bauherrn sowie den Entwurfsverfasser übertragen. Auch hier bleibt das Bauamt jedoch verpflichtet, die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zu überwachen.
Praktische Beispiele für beide Verfahren
Baugenehmigungsverfahren:
- Neubau von Wohngebäuden (z.B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)
- Bau von Sonderbauten wie Hochhäuser, Versammlungsstätten oder Bildungsgebäude
- Änderungen bestehender Gebäude, die neue baurechtliche Anforderungen stellen, wie etwa erhöhte Brandschutzauflagen bei einer Umnutzung
Kenntnisgabeverfahren:
- Neubau von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
- Bau von Nebenanlagen wie Garagen, Carports oder Nebengebäude
- Gebäude ohne große Nutzungserweiterung oder öffentlich zugängliche Bereiche
Fazit:
Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt von der Art des Bauvorhabens ab. Während das Baugenehmigungsverfahren bei größeren und komplexeren Projekten erforderlich ist, bietet das Kenntnisgabeverfahren für weniger umfangreiche Bauvorhaben eine schnellere Alternative. Beide Verfahren erfordern sorgfältige Planung und rechtzeitige Einreichung der notwendigen Unterlagen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Baugenehmigungsverfahren oder zur Planung von Bauprojekten haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Architekten und Planer gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.